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Dienstag, 16. April 2013

Ich will das grauenhafte Video gar nicht ansehen....

Das da auf "facebook" veröffentlicht wurde. Es zeigt jemand, der einen Hund am Schweif zum Ende eines Hausdaches zerrt und lachend in die Tiefe wirft...(Meldung in div. Medien)
Auf "RTL Punkt 12" (sehe mir dort maximal die ersten fünf Minuten an) wurde Passanten der Film gezeigt und alle zeigten sich (zu Recht) empört. Doch es waren durchwegs Fleischfresser, denen es offenbar wenig bis nichts ausmacht, wenn sie die Leichenteile gequälter Tiere gedankenlos (fr)essen...
Wie schon im Header gesagt, ich will (eher kann) mir solche Videos im Moment nicht ansehen, damit mein Hass auf solche (und auch andere "Fleisch-Vertilger") Menschen nicht noch mehr steigt. Ich würde Tierquälern gerne und lachend den "Schwanz" ganz ordentlich in die Länge ziehen......
Wer das Video sehen will, soll googeln. facebook hat das Video noch nicht entfernt......

Samstag, 4. Februar 2012

Herrchen und Hund sollten Rollen tauschen....

Liebe Frauchen, wenn Sie einen Mann haben der für ihren Liebling ein Stachelhalsband erworben hatte, damit er "brav" bei Fuß geht, dann hängen Sie es einmal dem Göttergatten um und führen Sie ihn an der Leine nach Hause. Am besten wenn er etwas tiefer ins Glas geschaut hat.....

Stachelhalsbänder werden nach wie vor verkauft

02.02.2012, 11:37
Stachelhalsbänder werden nach wie vor verkauft (Bild: thinkstockphotos.de)
Laut österreichischem Bundestierschutzgesetz gelten Stachelhalsbänder als besonders grausames Hilfsmittel in der Hundeerziehung und sind daher verboten. Leider halten sich nicht alle Verkäufer von Hunde-Utensilien an diese Vorgabe: Erst vor Kurzem erstattete das Veterinäramt Anzeige gegen ein Jagdgeschäft im ersten Wiener Gemeindebezirk, das Stachelhalsbänder zum Verkauf anbot.Screen & Quelle: KRONE

Dienstag, 17. Januar 2012

"Ist da Jemand" kann dieser Hund nicht sagen, aber schauen Sie...


screen: facebook: Save the dogs from...

...in diese Augen. Einfach zum nachdenken und vielleicht auch (da schwingt Hoffnung mit) ein Anstoß zu handeln....
Ein fast eingefrorener Hund in einem Tierheim. Irgendwo im Osten Europas....
Gefunden auf facebook....

Dienstag, 27. Dezember 2011

Kaum zu glauben, dieser Hund hat überlebt:

Bericht/Kerstin Sommer :  
Hallo liebe Tierfreunde,  hier kommt das Wunder des Jahrtausends !!! Dieser Hund hat uns bestimmt alle den Schlaf geraubt weil uns diese total verängstigten Augen nicht aus dem Kopf gingen. Alle die diese Bilder kennen, dachten Markus (so heisst dieser süße Fratz) sei nicht mehr am Leben !! Doch hier beweisen wir das Gegenteil. (hier die ganze Story über Markus)


Donnerstag, 30. Juni 2011

Zu schnell reagieren kann auch zu einem Ausrutscher führen...


screen und ganze Story

Leider etwas zu schnell gehandelt, da ich dem Verbreiter 





via facebook erreichte mich folgende Bitte um Unterzeichnung gegen diese "Art" ("Kunst") des qualvollen tötens...

Leider (oder eher zum Glück) ist die Geschichte nicht aktuell sondern aus dem jahre 2008...
Da hat der Verbreiter 
(engagierter Tierschützer!) der Nachricht die "Petition" wohl nicht selbst unterschreiben wollen, (oder erst später?) sondern diese Schlagzeile (vor)schnell in die Welt von fb (siehe screen) gesetzt...sonst wäre er gleich darauf gekommen, dass diese "Nachricht" schon sehr alt ist!
Ich entschuldige mich für meine Hast und lasse die Nachricht trotzdem stehen, damit man sieht, wozu Kreaturen, in diesem Fall ein "Künstler", imstande sind um sich selbst in den Mittelpunkt des Interesses zu stellen und zu vermarkten!


Update: Der fb-Freund A.Winter entschuldigte sich für diese überhastig abgegebene Meldung..

Mittwoch, 24. November 2010

Wien: Hund brutal zu Tode geprügelt: Bedingte Freiheitsstrafe!

Hier ein Auszug des Artikels:

"Viel Schlimmeres kann man einem Hund schon nicht mehr zufügen", sagte der Sachverständige in seinem Schlussplädoyer. Die ursprünglich bloß auf mutwilliges Töten lautende Anklage wurde um zwei weitere Tatbestandsvarianten des Tierquälereiparagraphen (ein Tier roh misshandeln und ihm unnötige Qualen zufügen) sowie um das Delikt der Sachbeschädigung (da Damian formal im Eigentum des WTV stand) ausgedehnt.
Das Gericht sprach den Angeklagten für schuldig, Damian roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn mutwillig getötet zu haben und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten.
Der anwaltlich vertretene Angeklagte bat sich Bedenkzeit aus, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
"Schuld- und tatangemessen ist die Strafe nämlich nicht", erläutert Rechtsbeistand Theuer. "Die Höchststrafe für Tierquälerei ist ein Jahr. Was muss einem Hund eigentlich angetan werden, damit das volle Strafmaß ausgeschöpft wird?"
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