Dienstag, 28. Dezember 2010

Karen Duve, Schriftstellerin...

screen und ganze Story: news.yahoo
Schön, auch solche "Nebensächlichkeiten" wie von der Rettung eines "simplen", verletzten Suppenhuhnes berichten zu können.
Schönes neues Jahr, Frau Duve!

Samstag, 18. Dezember 2010

Scheinwelt Streichelzoo: Kinder streicheln und füttern Gänse....


....deren "Geschwister" sie bald auf dem festlich geschmückten Tisch als knusprigen Weihnachtsbraten in der duftenden Gesellschaft von dampfenden Knödeln und Rotkraut, vorfinden werden.
Ich finde, Kinder sollten Konzentrationslager besuchen um über die dort begangenen Greueltaten aufgeklärt zu werden, zu denen Menschen imstande sind.
Ich finde auch, Kinder ab 12 oder 13, sollten auch Mast-Anstalten für Tiere besuchen.  Die Gänse, denen ein Trichter tief in den Hals gestossen wird um eine Fettleber zu erzeugen...
Kinder sollen jene Tiere streicheln, die in Labors  und Forschungsanlagen der Kosmetik- und Pharmaindustrie an Drähten und Elektroden hängen, denen Säuren in die Augen gespritzt werden.. 
und ich finde auch, ab 13 Jahren sollten Jugendliche auch Schlachthöfe besuchen......
Sie sollen auch die Greueltaten der Moderne an Tieren kennen zu lernen, um menschliche Schlüsse daraus zu ziehen, und Stimmlosen eine Stimme geben...

Freitag, 3. Dezember 2010

Die Grünen und ihre Einstellung zum Schächten von Tieren...

Was soll man da sagen, zu den grünen "Tierschützern", wenn man diese Zeilen liest: screen: Tierschutz.cc
update: Schächten soll übrigens in der Türkei ab 2012 verboten werden....hier

Samstag, 27. November 2010

Jean-Claude Van Damme: Einen OSCAR für sein Herz für behinderte Hunde!

screen: Vienna.at
Ich war nie ein Fan seiner Filme, er war mir eigentlich unsymphatisch. Das hat sich nun aber gründlich geändert. (nicht dass mir seine Filme plötzlich gefallen :-)
Er setzt sich für geschundene Tiere ein, die keine Lobby haben......

Mittwoch, 24. November 2010

Wien: Hund brutal zu Tode geprügelt: Bedingte Freiheitsstrafe!

Hier ein Auszug des Artikels:

"Viel Schlimmeres kann man einem Hund schon nicht mehr zufügen", sagte der Sachverständige in seinem Schlussplädoyer. Die ursprünglich bloß auf mutwilliges Töten lautende Anklage wurde um zwei weitere Tatbestandsvarianten des Tierquälereiparagraphen (ein Tier roh misshandeln und ihm unnötige Qualen zufügen) sowie um das Delikt der Sachbeschädigung (da Damian formal im Eigentum des WTV stand) ausgedehnt.
Das Gericht sprach den Angeklagten für schuldig, Damian roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zugefügt und ihn mutwillig getötet zu haben und verurteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Freiheitsstrafe sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten.
Der anwaltlich vertretene Angeklagte bat sich Bedenkzeit aus, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
"Schuld- und tatangemessen ist die Strafe nämlich nicht", erläutert Rechtsbeistand Theuer. "Die Höchststrafe für Tierquälerei ist ein Jahr. Was muss einem Hund eigentlich angetan werden, damit das volle Strafmaß ausgeschöpft wird?"
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